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SG Duisburg, 11.09.2014 - S 10 R 175/13 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Aufhebung eines Bescheids wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 11.09.2014 - S 10 R 175/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - L 4 R 996/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R
Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null
Auszug aus SG Duisburg, 11.09.2014 - S 10 R 175/13
Die Aufdeckung einer unrichtigen Einschätzung tatsächlicher Umstände wie der Umfang des zeitlichen Leistungsvermögens im Erwerbsleben stellt selbst keine Änderung tatsächlicher Verhältnisse dar (vgl. BSG Urteil vom 11.04.2002, B 3 P 8/01 R m. w. N.;… von Wulffen-Schütze § 48 Rn. 6 m. w. N.).Auch eine Auswechslung der Begründung bzw. ein Nachschieben von Gründen ist dann nicht zulässig (vgl. BSG vom 11.04.2002, B 3 P 8/01 R).
Eine Ermessensreduzierung auf null kommt im Bereich des § 45 Abs. 2 SGB X insbesondere bei Bösgläubigkeit des Begünstigten im Sinne eines betrügerischen Verhaltens in Betracht (BSG vom 11.04.2002, B 3 P 8/01 R m. w. N.).